Jeder, der ein Bad in Betrieb nimmt, schafft, juristisch gesehen, eine Gefahrenquelle. Die Rechtsprechung hat festgelegt, welche denkbaren und zumutbaren Maßnahmen der Betreiber eines Bades ergreifen muss, um eventuelle Schäden von Besuchern zu verhindern. Wird ein Bad auf privatrechtlicher Grundlage betrieben, gründet sich gegebenenfalls ein Haftungsanspruch des Geschädigten auf § 823 ff. BGB. Handelt es sich hingegen um eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, ist § 839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 GG die Anspruchsgrundlage. Daneben gilt die Haftung aus der sogenannten positiven Vertragsverletzung § 280 BGB. In Bädern beschränkt sich die Verkehrssicherungspflicht nicht nur auf den baulichen und den technischen Zustand der Gebäude und der Anlagen, sie hat vielmehr im Rahmen einer erweiterten Haftung zusätzlich die Aufsicht über die Badegäste zum Inhalt.
In der DIN EN 15288-2 werden grundlegend die Schwimmbad-Nutzungs-Typen unterschieden in: 1,) öffentliche (Typ 1 und 2) und 2.) private (Typ 3) Eine öffentliche Nutzung eines Schwimmbades liegt vor, wenn es für einzelne Personen oder für eine bestimmte Gruppe von Nutzern zugänglich ist, und es nicht ausschließlich für Familien und Gäste des Eigentümers/Besitzers/Betreibers bestimmt ist; unabhängig von der Zahlung eines Eintrittes. Die Gefährdungsbeurteilung stellt an die Organisation u.a. hinsichtlich der betrieblichen Abläufe einige Anforderungen. Schwimmbadbetreiber müssen z.B. in vier Schritten vorgehen, wenn sie die für ihr Bad typischen Anlagen und die damit verbundenen Risiken bewerten.
BGI/GUV-I 8703 empfiehlt eine "Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz in Bäderbetrieben". Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurden diese Arbeitsblätter in Anlehnung daran ausgearbeitet und angepasst, um die Forderungen der DGUV zu erfüllen. In der Gefährdungsbeurteilung legt der Arbeitgeber eigenverantwortlich Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der verwendeten Arbeitsmittel fest (BetrSichV). Zur Festlegung kann er die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften heranziehen. Weitere Hinweise befinden sich in den technischen Regeln für Betriebssicherheit, in den Regelwerken der gesetzlichen Unfallversicherungsträger und in Herstellerinformationen. Besondere Vorschriften gelten für überwachungsbedürftige Anlagen (BetrSichV).
Zur Organisation des Bäderbetriebes gehört eine eindeutig definierte und dokumentierte Aufbau- und Ablauforganisation. Sie ist die Voraussetzung für die gerichtsfeste Organisation und die Vermeidung von haftungsrechtlichen Ansprüchen, und sie schließt weitgehend aus, dass Vorgesetzte und Mitarbeiter im Schadensfall wegen eines Anweisungs-, Delegations-, Überwachungs- oder Ausstattungsverschuldens zur Verantwortung gezogen werden können. Unterlässt es der Verantwortliche des Bäderbetriebes, eine ausreichende Aufbau- und Ablauforganisation aufzubauen – gewährleistet er also keine Organisationssicherheit –, dann greift der von der Rechtsprechung geprägte Begriff Organisationsverschulden.
Wer seinen Zuständigkeitsbereich (Straßenverkehr, Bad, Miethaus, Kaufhaus etc.) der Öffentlichkeit oder Dritten zugänglich macht, muss dafür sorgen, dass Vorsichtsmaßnahmen und Sicherungen zum Schutz Dritter geschaffen werden. So muss ein gerade gewischter Boden in einem Bad beispielsweise mit dem Schild "Vorsicht nass" oder ähnlichem gekennzeichnet sein. Andernfalls kann es im Falle eines Unfalls zu Schadenersatzansprüchen kommen.
„Die Kenntnis der Regelungen im StGB (Strafgesetzbuch), das die wesentlichen Straftatbestände zusammenfasst, darf im allgemeinen erwartet werden. Darüber hinaus ist von Betreibern gewisser technischer Anlagen zu verlangen, dass sie über die einschlägigen Vorschriften unterrichtet sind.“ Bundesverfassungsgericht (BVerfG, 75. Band, S. 329 ff. Ein Betriebshandbuch regelt Betriebsabläufe, gibt Anweisungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und stellt die Dokumentation zum Technischen Sicherheitsmanagement dar. Es ist mindestens einmal jährlich durch den Handbuchbeauftragten zu überprüfen. Die Überprüfung ist zu dokumentieren.
Marketing „Es ist nicht das “schönste”, “größte”, “modernste” oder “beste” Produkt, das den unternehmerischen Erfolg bestimmt, sondern es sind die zufriedenen Konsumenten, die dem Anbieter durch ihr Kauf- und Nutzungsverhalten den Markterfolg ermöglichen. “Der Marketingbegriff wird weitläufig folgendermaßen definiert: „ Marketing umfasst alle Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die Entwicklungen im Konsumentenverhalten zu erkennen, auszuwerten und besser auszunutzen als die Mitbewerber.“
Die Ansprüche von Badegästen von haben sich gewandelt. Sie möchten nicht nur einfach baden, sondern etwas erleben. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, gibt es für Badbetreiber vielfältige Möglichkeiten. Das geht los von „einfachen Thementagen“ bis hin zu Sonderveranstaltungen im Bad, Die meisten Badbetreiber sind personell gar nicht in der Lage, Veranstaltungen oder Events zu planen oder durchzuführen. Für solche Fälle gibt es einige Eventagenturen, die sich auf Bäderbetriebe spezialisiert haben und Komplettpakete zu günstigen Konditionen anbieten.
Die meisten Bäder wurden vor vielen Jahren gebaut und auf diesem Niveau sind sie stehen geblieben. In vielen Bädern herrscht ein „Sanierungsstau“, das meistens durch die strengen Sparmaßnahmen der Betreiber verursacht wurde. So ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass an Investitionen für Ausstattung und Attraktionen, wodurch Gäste erhalten und neue gewonnen werden können, gespart wurde. Wer möchte heute schon eine „Schlachthauskulisse“ mit weisen Fliesen? Besonders für Kinder und Jugendliche ist es heute wichtig, dass im Bad etwas geboten wird. Der Erste Eindruck entsteht bereits im Eingangsbereich und daher sollte dieser bereits ansprechend und attraktiv gestaltet werden.
Die Öffnungszeiten eines Bades oder Anlage sollten sich an den Bedürfnissen der Gäste orientieren und sind abhängig von der unternehmerischen Entscheidung über die Öffnung der Verkaufsstelle und den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die tatsächlichen Öffnungszeiten sind entsprechend der Nachfrage daher meistens weitaus geringer als die gesetzlich zulässigen. Im Zusammenhang mit bestimmten Veranstaltungen und Events erfreuen sich überdies Öffnungszeiten an einzelnen Tagen einer wachsenden Beliebtheit.
Der Betrieb der meisten (kommunalen) Bäder, die besucherfreundliche Eintrittsgelder haben, verursachen Verlusste und sind Zuschussbetriebe. Hier geht es nicht darum, Gewinne zu maximieren, sondern Verlusste zu minimieren. Ein professionell geführter Badebetrieb muss von daher wissen, wie die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen aussehen und durch welche geeigneten Maßnahmen die Unterhaltskosten positiv beeinflusst werden können.
Viele Städte und Gemeinden haben zur Daseinsvorsorge ihrer Bürger u.a. Bäder in ihrem Angebot, obwohl dieses eigentlich eine „freiwillige Leistung“ ist und der Betrieb Verlusste verursacht. Steigende Energie-, Personal- und Instandhaltungskosten auf der einen Seite und drastische Besucherrückgänge auf der anderen Seite haben dazu geführt, dass Investitionen ausgeblieben und die Zuschüsse erheblich gestiegen sind. Mittlerweile ist auch eine öffentliche Diskussion über die Schliessung eines Bades kein absolutes Tabuthema mehr. Hier gilt es, Fakten zu sammeln umzu entscheiden, ob eine Renovierung des alten maroden Bades oder ein Neubau wirtschaftlich unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll und machbar wäre.
Zufriedene Besucher verlassen das Bad mit einem guten Gefühl, sind zufrieden, wenn ihre Erwartungen erfüllt wurden und sie generieren Empfehlungen und Referenzen und sind dadurch Multiplikatoren. Positive „Mund-zu-Mund-Werbung“ ist unbezahlbar. Der Badbetreiber muss daher wissen, wie sich die Besucherstruktur zusammensetzt, was seine Gäste erwarten, womit sie unzufrieden sind und welche Anregungen sie haben. Hierfür gibt es unterschiedliche Methoden.
In einem wirtschaftlichen Umfeld mit stetig steigendem Wettbewerbsdruck und hoher Bäderdichte hängt der Erfolg entscheidend davon ab, ob es gelingt, sich mit einem schlüssigen, kundenorientierten und individuellen Profilierungskonzept gegenüber den Wettbewerbern am Markt zu positionieren und hervorzuheben. Viele Badbetreiber sind oftmals der Meinung ihre Wettbewerber bereits bestens zu kennen und einschätzen zu können. Dabei basieren diese Annahmen jedoch häufig auf persönlichen Eindrücken, Annahmen und oberflächlichen Informationen Dies kann dazu führen, dass eigene Stärken vernachlässigt und Schwächen nicht abgebaut werden. Schnell kann das Potential, dass der Markt und die Kunden dem eigenen Unternehmen bieten, übersehen werden. Eine der umfangreichsten und besten Möglichkeiten die Wettbewerber und die Branche zu bewerten ist eine Wettbewerbsanalyse die in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird und umfangreiche Informationen und Grundlagen für die eigene strategische Planung liefert. Hauptziel einer Wettbewerbsanalyse ist es, die Stärken und Schwächen der Wettbewerber wie auch die eigenen zu recherchieren, einzuschätzen und Kenntnisse über deren Strategie, Marktdurchdringung, Kundenbindung zu gewinnen.
„Ohne konkrete Konzepte und Planungen ist ein zielgerichteter Betrieb nicht möglich“. Für Badbetreiber ist es von besonderer Bedeutung zu wissen, wie es mit dem Betrieb der eigenen Bäder in Zukunft aussieht. Wo steht das Bad mit seinem Angebot in 10 Jahren? Abhängig von einem solchen Konzept können kurz- und langfristige Planungen bezüglich Investitionen und Sanierungen gemacht werden. Bei einem Bäderkonzept fliesen u.a. wichtige Informationen wie die Wettbewerbsanalyse, Planungen für den Neubau von Bädern in unmittelbarer Nähe, Stand und Anzahl der eigenen Bäder, demographische Entwicklung, Standort, Erreichbarkeit etc. mit ein.
Früher war der Besuch der Sauna nur etwas für einen kleinen Kreis von „Insidern“ und Saunabegeisterten. Mittlerweile sind die Vorteile und Annehmlichkeiten der Sauna einem breiten Publikum bekannt. Das hat dazu geführt, dass die Sauna Besucherzugänge aus allen Schichten und Altersklassen erhalten hat. Früher wurden die Saunaanlagen in dunklen Kellern oder abgelegenen Räumen untergebracht. Heute dagegen haben Besucher und Gäste einer Saunaanlage hohe Anforderungen an diese, um sich zu erholen und von dem Alltagsstreß zu erholen. Um diesem Anspruch zu genügen, müssen die Saunaanlagen freundlich, hell, attraktiv, großzügig etc. gestaltet sein. Der Kunde möchte einen „Kurzurlaub“ erleben und ist bereit, dafür auch einen entsprechenden „Obulus“ zu bezahlen. Wellnesskonzepte und Massagen runden das Angebot ab.
Zur Abrundung eines Bäder- bzw. Saunaangebots gehört eine entsprechende der Größe und Ausstattung angepasste Gastronomie. Die Gastronomie in einem Bad oder einer Sauna kann durchaus sehr erfolgreich sein, wenn bestimmte Rahmenbedingungen beachtet werden. Waren die Klassiker wie Pommes und Rote früher völlig ausreichend, hat der gesundheitsorientierte Gast an die heutige Gastronomie zusätzliche Anforderungen. Wellnessdrinks auf Moltkebasis, Energizer, spezielle alkoholfreie Cocktails, kalorienarme Fitnessalate und Speisen sind ebenso begehrt. Bei der Erstellung und Umsetzung des Gastronomiekonzeptes sind bestimmte Informationen wie Besucherstruktur, Gastronomie nur für Badbesucher oder aber auch für externe, Lage der Gastronomie, Gestaltung der Räumlichkeiten, Ausstattung etc. von fundamentaler Bedeutung.